Reisehinweise Slowenien | Corona Einreisebeschränkungen
Neueste Informationen über Slowenien, Coronavirus, COVID-19 und geltende Einreisebeschränkungen
Reisebeschränkungen Slowenien durch Corona-Virus (Covid-19)
Lesen Sie hier die neuesten Reisehinweise zu Reisen nach Slowenien und Corona, Reisebeschränkungen, einem möglichen
Einreiseverbot, PCR-Test, Impfrichtlinien und Quarantänemaßnahmen in
Slowenien.
Um nach Slowenien einzureisen müssen Personen ab 15 Jahren ab jetzt getestet, geimpft oder genesen sein. Als Test werden PCR (bis 72 Stunden
alt) und Antigen-Schnelltests (bis 48 Stunden alt) anerkannt. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU kann in digitaler oder Papierform mit QR-Code vorgelegt werden.
Die Impfung(en) muss (müssen) jeweils zurückliegen:
- Biontech/Pfizer: mind. 7 Tage
- Moderna: mind.14 Tage
- AstraZeneca: mind. 21 Tage (erste Dosis ist ausreichend)
- Johnson and Johnson: mind.14 Tage (eine Dosis ist ausreichend)
Die Durchreise ist bis mindestens zum 15. August ohne Nachweise möglich, sofern das Land innerhalb von höchstens 12 Stunden durchquert wird.
Quelle: GOV.SI Portal (Stand: 16.08.2021)
Aktuelle Situation in Slowenien während der Corona-Zeit
Wir stehen in regelmäßigem Kontakt mit unseren lokalen Agenten vor Ort, und natürlich erhalten wir ab und zu Nachrichten von ihnen.
Nachstehend finden Sie eine Darstellung der aktuellen Situation gemäß unseren letzten Berichten:
- Flüge zur Zeit von Corona
Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind geöffnet. Der Flugverkehr wird allmählich wieder
aufgenommen.
- Transport innerhalb des Landes zur Zeit von Corona
Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.
- Sehenswürdigkeiten und Freizeitgestaltung zur Zeit von Corona
Die Nutzung von Beherbergungsstätten (Hotels u.ä.), Gastronomiebetrieben im Innenbereich, Casinos, Nachtklubs sowie die Teilnahme an den meisten
kulturellen und sportlichen Veranstaltungen ist nur mit Test-/Impf-/Genesenen- Nachweisen möglich.
Es bestehen Kontaktbeschränkungen.
Es besteht auch im Freien eine umfassende Pflicht, einen
Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn die üblichen Sicherheitsabstände von
mindestens 1,5 m nicht eingehalten werden können.
O | Offen |
/ | Beschränkt |
X | Geschlossen |
Status |
|
- Internationale Flüge
|
/ |
- Öffentliche Verkehrsmittel | O |
- Sehenswürdigkeiten |
/ |
Rundreisen Slowenien
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