Heimkehr aus dem Ausland

Dimsum Reisen organisiert einzigartige Erlebnisreisen und Individualreisen nach Asie

Einreise nach Deutschland: Testpflicht und Quarantäne

Auf den einzelnen Länder-Coronaseiten geben wir an, ob das jeweilige Land derzeit als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet eingestuft. Hier erklären wir, was bei der Einreise nach Deutschland zu beachten ist und wann Test bzw. Quarantäne notwendig sind.

Neu (12.07.2021): NRW will Reiserückkehrtest am ersten Arbeitstag

Nach fast zwei Monaten einheitlicher Reise-Rückkehr-Regeln für ganz Deutschland, bringt nun Nordrhein-Westfalen eine Sonderregelung. Ab sofort gilt: Wer mindestens fünf Tage im Urlaub war, muss einen frischen, negativen Test mitbringen oder am ersten Tag unter Aufsicht einen Selbsttest durchführen.

19.07: Sachsen folgt dem Beispiel Nordrhein-Westfalens und führt eine ergänzende Testpflicht ein. Ausnahme: Geimpfte und Genesene.

Neu (12.05.21) : Keine Quarantäne mehr für Reisende aus Risikogebieten

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 führt die Regelungen der ursprünglichen Coronavirus-Einreiseverordnung, der Coronavirus-Schutzverordnung und der Musterquarantäneverordnung zusammen. Damit regelt sie bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).

Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) stellt u.a. auch genesene und geimpfte Personen mit Getesteten gleich. Quarantänepflichten werden auf Rückkehrer aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten beschränkt (Quelle: reisevor9).

Die neue CoronaEinreiseV vom 12.05: Das Wichtigste auf einen Blick

1?? Generelle Testnachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr (ausgenommen Geimpfte und Genesene):

Es besteht eine generelle Testnachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr – unabhängig davon, ob sie aus einem Risikogebiet zurückkehren. Demnach muss jeder Flugreisende vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorlegen (max. 48 Std. alt bei Antigen-Schnelltest bzw. 72 Std. bei PCR-Test).

2?? Keine Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten bei Vorlage eines negativen Testergebnisses (bzw. eines Impf- oder Genesenennachweises):

Außerdem besteht nach Rückkehr aus einem Risikogebiet eine Quarantänepflicht von 10 Tagen, die allerdings durch das Hochladen eines negatives Testergebnisses oder eines Genesenen- oder Impfnachweises über das Einreiseportal der Bundesrepublik vermieden werden kann. Rückkehrer aus einem Risikogebiet müssen sich zudem spätestens 48 Stunden nach der Einreise auf das Coronavirus testen lassen.

3?? Keine Test- und Quarantänepflicht für geimpfte und genesene Reiserückkehrer aus Risiko- und Hochinzidenz-Gebieten:

Ausnahmen von den oben genannten Regelungen gelten für Geimpfte und Genesene: s.u.

4?? Testpflicht und 10-tägige Quarantäne für Rückkehrer aus Hochinzidenz-Gebieten (frühzeitige Beeindigung am fünften Tag nach der Einreise möglich):

Wer aus einem Hochinzidenz-Gebiet einreist, benötigt bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis und muss nach der Einreise umgehend in eine 10-tägige Quarantäne, die frühestens am fünften Tag nach der Einreise durch einen negativen Test rühzeitig beendet werden kann.

5?? Testpflicht und 14-tägige Quarantäne für Rückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten ("Freitesten" nach fünf Tagen nach der Einreise nicht möglich):

Bei Einreise aus einem Virusvarianten-Gebieten gilt neben der Testnachweispflicht bei der Einreise eine Quarantänezeit von 14 Tagen.  Ein "Freitesten" nach der Einreise ist nicht möglich.

6?? Regelungen gelten bundesweit einheitlich.

7?? Jeder, der aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen:

Mit dem Ausfüllen der digitale Einreiseanmeldung, erhält der Rückkehrer eine PDF-Datei, die dem Beförderer vor der Beförderung vorgelegt werden muss.

Keine Testpflicht mehr für geimpfte und genesene Reiserückkehrer

Reisen vollständig Geimpfte oder Genesene aus einem Risiko- und Hochinzidenz-Gebiet ein, entfällt die Test- und Quarantänepflicht.

Auch die Testpflicht vor der Rückreise mit dem Flugzeug 
aus dem Ausland entfällt für vollständig geimpfte und genesene Personen: Beim Check-in muss lediglich ein Impf- bzw. Genesenen-Nachweis vorgezeigt werden.

Als geimpft gelten in diesem Zusammenhang Reisende, deren zweite Impfung vor mindestens 14 Tagen stattgefunden hat.

Als genesen gelten Reisende, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Als Beleg für eine vollständige Impfung oder Genesung wird ein ärztlicher Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert.

!! Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten unterliegen auch weiterhin der Test- und Quarantänepflicht, unabhängig vom Impf- bzw. Genesenenstatus !!

Rückkehr aus NICHT-Risikogebieten

Mittlerweile sind immer weniger Länder als Risikogebiet eingestuft. Das bedeutet für Ihre Reiserückkehr:

  • keine Quarantäne

  • keine Einreiseanmeldung

  • Rückreise-Test nur noch bei Rückkehr mit dem Flugzeug (Antigen-Schnelltest ab 48 Stunden vorher oder PCR-Test ab 72 Stunden vorher)

sonst nichts!

Rückkehr aus Risikogebieten

Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden!

Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird.

Das heißt, für die Einreise aus einem einfachen Risikogebiet gilt: Getestete, geimpfte und genese Personen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können!

Also:

  • Online-Anmeldung

  • Test: Wenn Sie mit dem Flugzeug reisen, muss der Test vor dem Flug gemacht werden, sonst reicht es bis zu 48 Stunden nach der Wiedereinreise (kostenloser Bürgertest reicht!). Frühestens kann der Test 48 Stunden vor der Wiedereinreise gemacht werden (Antigen-Schnelltest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test)
  • ODER Impfnachweis ODER Genesenennachweis.

Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.

Rückkehr aus Hochinzidenz-Gebieten

Wer aus einem Hochinzidenz-Gebiet einreist, benötigt zudem bereits bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis (ist ggf. schon bei Abreise der Fluglinie vorzulegen: PCR-, LAMP- und TMA-Tests aus allen Staaten der EU sowie einigen weiteren Staaten und Antigen-Schnelltests werden anerkannt). Einem Antigentest darf maximal 48 Stunden, ein PCR-Test maximal 72 Stunden alt sein. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich.

Nach der Einreise muss man sich umgehend in Quarantäne von 10 Tagen begeben.

Ein vorzeitiges Beenden der Quarantäne durch einen negativen Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich.

Derzeitige Hochinzidenz-Länder (Stand 14.05): Ägypten, Andorra, Argentinien, Bahrain, Bolivien, Botswana, Cabo Verde, Chile, Costa Rica, Ecuador, Frankreich sowie alle seine Überseegebiete, Georgien, Iran, Katar, Kolumbien, Kroatien, Kuwait, Litauen, Malawi, Malediven, Mexiko, Mongolei, Mosambik, Nepal, Niederlande, Oman, Paraguay, Peru, Sambia, Schweden, Seychellen, Simbabwe, Slowenien, Sudan, Syrische Arabische Republik, Tansania, Tunesien, Türkei, Uruguay und Zypern.

Rückkehr aus Virusvarianten-Gebieten

Deutsche bzw. in Deutschland lebende Ausländer, die aus einem Virusvarianten-Gebiet einreisen, müssen ebenfalls bereits bei Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen: PCR-, LAMP- und TMA-Tests aus allen Staaten der EU sowie einigen weiteren Staaten und Antigen-Schnelltests werden anerkannt. Ein Antigentest darf maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 72 Stunden alt sein. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich.

Die Quarantänezeit beträgt dann 14 Tage.

Ein "Freitesten" nach fünf Tagen nach der Einreise ist nicht möglich.

Für Personen, die nicht in Deutschland leben und aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Deutschland einreisen wollen, besteht ein Beförderungsverbot von Fluggesellschaften sowie Bahn-, Bus- oder Schiffsunternehmen.

Derzeitige Virusvarianten-Gebiete (Stand 14.05): Botswana, Brasilien, Eswatini, Indien, Lesotho, Malawi, Mosambik, Nepal, Sambia, Simbabwe, Südafrika.

Risikogebiet-Einstufungen

Das Robert-Koch-Institut (RKI) definiert drei Arten von Risikogebieten:

  • Risikogebiet: Unter anderem, wenn der Inzidenzwert in einem Land innerhalb der vergangenen sieben Tage höher als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner lag. 
  • Hochinzidenz-Gebiet: Gebiete mit einer Inzidenz, die ein Mehrfaches über derjenigen von Deutschland liegt, in der Regel aber mindestens 200 beträgt. Vereinzelt werden auch Regionen, die diesen Wert unterschreiten, wegen eines hohen Infektionsrisikos und weiterer Faktoren als Hochinzidenz-Gebiete bezeichnet. 
  • Virusvarianten-Gebiet: Gebiete, in denen besonders ansteckende Mutationen des Coronavirus verbreitet sind.
Hier finden Sie eine Übersicht aller europäischen Länder mit der jeweiligen Einstufung.

Hier geht es zur Karte mit Risikogebieten weltweit.

Quelle: ADAC

Auf der Seite des ADAC, die regelmäßig aktualisiert wird, finden Sie u.a. weitere Informationen, übersichtliche Karten und die Quarantäneverordnungen der einzelnen Bundesländer.

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