Reisehinweise Montenegro | Corona Einreisebeschränkungen
Neueste Informationen über Montenegro, Coronavirus, COVID-19 und geltende Einreisebeschränkungen
Reisebeschränkungen Montenegro durch Corona-Virus (Covid-19)
Lesen Sie hier die neuesten Reisehinweise zu Reisen nach Montenegro und Corona, Reisebeschränkungen, einem möglichen
Einreiseverbot, PCR-Test, Impfrichtlinien und Quarantänemaßnahmen in Montenegro.
Montenegro ist als Hochrisikogebiet eingestuft.
Seit dem 5. Juni 2021 können EU-Staatsangehörige, sowie Ausländer mit EU-Aufenthaltstitel und Ausländer, die sich mindestens 15 Tage vor Einreise nach Montenegro durchgängig in der EU aufgehalten haben, ohne Test- oder Impfnachweis nach Montenegro einreisen.
(Stand: 16.08.2021)
Aktuelle Situation in Montenegro während der Corona-Zeit
Wir stehen in regelmäßigem Kontakt mit unseren lokalen Agenten vor Ort, und natürlich erhalten wir ab und zu Nachrichten von ihnen.
Nachrichten aus Montenegro
Juni 2021
Alle Einreisebeschränkungen sowie das Reiseverbot an Wochenende sind aufgehoben worden.
Montenegro ist zudem nicht mehr als Risikogebiet eingestuft.
April 2021
Es gilt eine landesweite Sperrstunde von 24 bis 5 Uhr. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zwei Personen
gemeinsam bewegen, es sei denn, sie gehören zum gleichen Haushalt.
Besuche in Privathaushalten sind untersagt. Geschäfte und
Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind grundsätzlich geöffnet. In
Restaurants gilt eine Maskenpflicht und strenge Abstands- und
Schutzregelungen.
In einigen Gemeinden können besondere Regelungen gelten. Der Verkehr zwischen den
Gemeinden ist landesweit von Freitag, 21 Uhr bis Montag, 5 Uhr
untersagt.
Nachstehend finden Sie eine Darstellung der aktuellen Situation gemäß unseren letzten Berichten:
- Flüge und Grenzen zur Zeit von Corona
Regelmäßiger Flugverkehr besteht. Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.
- Transport innerhalb des Landes zur Zeit von Corona
Der Verkehr zwischen den Gemeinden ist wieder möglich. Das ÖPNV funktioniert normal.
- Sehenswürdigkeiten und Freizeitgestaltung zur Zeit von Corona
Geschäfte und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. Der Zutritt zum Innenbereich gastronomischer Betriebe
(Restaurants, Cafés, Bars, Diskotheken etc.) ist nur mit dem Nachweis
einer Impfung (erste Dosis ist ausreichend), eines negativen PCR- (nicht
älter als 72 Stunden) oder Antigen- (nicht älter als 48 Stunden) Tests
oder eines höchstens 180 Tage alten Genesenennachweises möglich.
Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und
in Nationalparks, sowie auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden
Abstandsregeln von zwei Metern eingehalten werden.
Quelle: Auswärtiges Amt
O | Offen |
/ | Beschränkt |
X | Geschlossen |
Status |
|
- Internationale Flüge
|
O |
- Öffentliche Verkehrsmittel |
O |
- Sehenswürdigkeiten |
/ |
Rundreisen Montenegro
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